Beitragsordnung
Beitragsordnung des Fördervereins Waldbad „Großer Teich“
Die Mitgliederversammlung des Fördervereins Waldbad „Großer Teich“ e.V. hat am 24. September 2019 folgende Beitragsordnung beschlossen:
- Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbetrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben.
- Die Beiträge werden jeweils zum 31.03. für das laufende Geschäftsjahr eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat. Ausnahmen hiervon können durch den Vorstand festgelegt werden.
- Der jährliche Beitrag beträgt:
- Für Erwachsene (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) 24,00 €
- Für Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 17. Lebensjahr) 6,00 €
- Für juristische Personen/Firmen 120,00 €
- Unabhängig vom Zeitpunkt des Beitritts oder Austritts wird der Jahresbeitrag je angefangenem Kalenderjahr voll berechnet. Dies gilt auch für das Gründungsjahr 2019.
- Die Beitragsordnung kann gemäß § 6 (2) nur durch die Mitgliederversammlung per Beschluss geändert werden. Der Vorstand wird Änderungsvorschläge recht-zeitig vortragen.
- Diese Beitragsordnung ersetzt alle bestehenden vorherigen Festlegungen.
Freiberg, 24. September 2019